Die Einbeziehung verschiedener Stakeholder ist ein zentraler Aspekt der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Stakeholder – Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen – haben ein Interesse an den Aktivitäten eines Unternehmens und können dessen Entscheidungen beeinflussen. Sie spielen eine entscheidende Rolle für den Erfolg und das Ansehen eines Unternehmens.

Ihre Einbindung und das Verständnis ihrer Bedürfnisse sind essenziell für einen nachhaltigen Geschäftsbetrieb, der soziale und ökologische Verantwortung übernimmt. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisieren diese Einbindung und betonen ihre Bedeutung im Due-Diligence-Prozess und bei der Wesentlichkeitsanalyse.

Durchführung einer Stakeholderanalyse

  1. Stakeholderauswahl

Zunächst erstellt das Unternehmen eine Liste aller internen und externen Stakeholder, die durch die Unternehmensaktivitäten beeinflusst werden. Diese umfasst unter anderem Mitarbeiter:innen, Kund:innen Zulieferer und Investoren.

2.     Bewertung der Stakeholdergruppen

Die Bewertung erfolgt aus zwei Blickwinkeln: dem Einfluss der Stakeholder auf das Unternehmen und umgekehrt. Eine Stakeholder-Matrix hilft dabei, die wichtigsten Gruppen zu identifizieren und zu priorisieren.

3.     Stakeholdergewichtung

Die Gewichtung reflektiert den Einfluss der Stakeholder auf Nachhaltigkeitsthemen, um deren Bedeutung im Stakeholderdialog angemessen zu berücksichtigen.

4.     Engagement-Methoden

Verschiedene Ansätze, wie direkte Umfragen, Interviews oder Desktop-Research, werden genutzt, um aussagekräftige Rückmeldungen zu erhalten. Die Wahl der Methode hängt von den Zielen und Ressourcen des Unternehmens ab.

Durch die Stakeholderanalyse können Unternehmen besser verstehen, welche Gruppen für ihre nachhaltige Entwicklung relevant sind. Dies unterstützt die Einhaltung der CSRD und fördert eine transparente und effektive Nachhaltigkeitsberichterstattung.