Produkte wie Kleidung, Smartphones oder Lebensmittel tragen eine Geschichte in sich, die sich über den gesamten Globus erstreckt – von fernen Fabriken bis hin zu den Regalen in den Supermärkten. In diesen globalen Lieferketten verbergen sich jedoch nicht nur Produkte, sondern auch Herausforderungen in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz. Das Lieferkettengesetz setzt genau an diesem Punkt an. Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland, Verantwortung für ihre gesamte Lieferkette zu übernehmen – nicht nur für den eigenen Betrieb, sondern auch für das Handeln ihrer Lieferanten. Unternehmen sind nun gefordert, sicherzustellen, dass ihre Produkte unter fairen und nachhaltigen Bedingungen hergestellt werden, vom Rohstoff bis zum Endprodukt. Mit diesem Gesetz wird ein neuer Standard gesetzt, der Gerechtigkeit, Umweltschutz und Transparenz in der Weltwirtschaft fördert.

Das Gesetz identifiziert folgende ESG Kriterien als relevante und riskante Bereiche:

  • Kinderarbeit
  • Zwangsarbeit
  • Problematische Arbeitsbedingungen
  • Diskriminierung
  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Vereinigungsfreiheit
  • Mindestlohn
  • Umweltfreundliche Risiken
  • Widerrechtliche Inbesitznahme von Land und Wasser

„Wir brauchen den Wandel zu einer Wirtschafts- und Lebensweise, die die natürlichen Grenzen unseres Planeten respektiert. Dazu müssen wir internationale Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards besser durchsetzen. Das Lieferkettengesetz ist hierfür ein Meilenstein.“  

Bundesminister Hubertus Heil

Welche Firmen sind betroffen?

Seit 2023 gilt das Lieferkettengesetz für alle Unternehmen, die ihren Hauptsitz oder ein registriertes Büro in Deutschland haben und mehr als 3000 Mitarbeitende im In- und Ausland beschäftigen, die unter deutschen Verträgen arbeiten. Seit 2024 wurde die Regelung auf Unternehmen mit mindestens 1000 Angestellten in Deutschland ausgeweitet. Das bedeutet, dass immer mehr Firmen verpflichtet sind, Verantwortung für die Bedingungen entlang ihrer Lieferketten zu übernehmen und sicherzustellen, dass keine Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden auftreten.

Was ist als Firma zu tun?

Im Rahmen des Lieferkettengesetzes sind Unternehmen nun stärker gefordert, ihre Lieferketten genau unter die Lupe zu nehmen. Es geht darum, Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt frühzeitig zu erkennen und aktiv anzugehen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Unternehmen effektive Risikomanagement-Systeme entwickeln, die mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte im Einklang stehen. Nur so können sie sicherstellen, dass sie potenzielle Risiken richtig identifizieren und entsprechend handeln.

Wesentliche Schritte, die dabei helfen, sind:

  • Risikomanagement-Systeme: Umfassende Menschenrechtsfolgenabschätzung für eigene Tätigkeit und Zulieferer zur frühzeitigen Risikoerkennung.
  • Managementstrukturen: Verantwortung für Menschenrechte muss auf allen Ebenen des Unternehmens verankert sein.
  • Richtlinien und Verfahren: Verhaltenskodizes für Lieferanten, menschenrechtliche Regelungen und Sorgfaltspflichtkonzept inkl. Beschwerdeverfahren.
  • Präventive Maßnahmen: Kontrollmechanismen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und regelmäßige Lieferantenprüfungen.
  • Dokumentation und Transparenz: Alle Maßnahmen und Aktivitäten klar dokumentieren und jährlich öffentlich kommunizieren.
  • Berichterstattung: Jährliche Berichte über Risiken und die Einhaltung der Sorgfaltspflichten sowie Reaktionen auf Beschwerden.

Es ist wichtig zu betonen, dass das Beenden einer Geschäftspartnerschaft eine letzte Maßnahme darstellt und nur in schwerwiegenden Fällen gefordert wird. Wenn alle Versuche, mit einem Lieferanten an einer Lösung zu arbeiten, scheitern und keine anderen Mittel zur Verfügung stehen, wird eine Partnerschaft aufgelöst. Aber dies sollte nur, als letzter Ausweg betrachtet werden, nachdem alle anderen Möglichkeiten zur Risikominderung ausgeschöpft wurden.

Durchsetzung des Lieferkettengesetztes

Im Rahmen des Lieferkettengesetzes spielt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine zentrale Rolle. Es sorgt dafür, dass Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nachkommen, indem es ihre Berichte prüft, gegebenenfalls notwendige Maßnahmen anordnet und sogar Vor-Ort-Inspektionen durchführt. Das BAFA handelt entweder eigenständig oder auf Antrag und geht dabei gezielt gegen Verstöße vor. Doch eine wichtige Einschränkung gibt es: Maßnahmen werden nur dann ergriffen, wenn eine Person nachvollziehbar darlegt, dass ein geschütztes Recht verletzt wurde oder eine Verletzung unmittelbar bevorsteht, weil das Unternehmen seine Pflichten aus dem Lieferkettengesetz nicht erfüllt. In dieser Weise wird sichergestellt, dass das Gesetz auch eingehalten wird, ohne dabei zeitintensive bürokratische Hürden zu schaffen.

Das Lieferkettengesetz in Kürze

Das Lieferkettengesetz ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer verantwortungsvolleren und nachhaltigeren globalen Wirtschaft. Es fordert Unternehmen dazu auf, ihre Lieferketten genau zu prüfen, Risiken zu identifizieren und aktiv gegen Verstöße vorzugehen. Indem sie ihre Verantwortung ernst nehmen, können Unternehmen nicht nur ihre rechtlichen Verpflichtungen erfüllen, sondern auch einen positiven Beitrag zu fairen Arbeitsbedingungen und Umweltschutz leisten – und damit langfristig Vertrauen und Glaubwürdigkeit aufbauen.