Die Pflicht, Lieferketten zu kontrollieren, führt zu mehr Bürokratie und Kosten. Oder doch nicht?
Beispielsweise verlangt das deutsche Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG) einen jährlichen Bericht über menschenrechtliche und umweltbezogene Aspekte der Lieferkette. Unternehmen müssen viel recherchieren, Akten wälzen und ihre Lieferanten nerven, um die entsprechenden Informationen zu beschaffen.
Das Gesetz trat Anfang 2023 in Kraft. Ab 2024 gilt es für alle Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten.
Gleichzeitig führt die EU ihre Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder CS3D) ein. Diese Richtlinie fordert ebenfalls ein detailliertes Reporting über die Lieferkette.
Das Europaparlament hat die CS3D Anfang Juni 2023 verabschiedet. In diesem Herbst beraten Parlament, Europarat und EU-Kommission über die finale Version. Die EU-Staaten müssen die Richtlinie in den folgenden Jahren in nationales Recht übernehmen.
Das drohende Bürokratie-Problem hat jetzt die deutsche Regierung auf den Plan gerufen.
Der Wirtschaftsminister verkündete im September, dass er das gerade erlassene LkSG so bald wie möglich aussetzen will. Ziel ist, dass Unternehmen nicht doppelt berichten müssen – nach deutschem und nach europäischem Recht.
Das ändert jedoch nichts am bürokratischen Aufwand.
Die europäische CS3D-Richtlinie enthält nämlich wesentlich schärfere Anforderungen als das deutsche Lieferkettengesetz. Außerdem soll es auch für kleinere Unternehmen gelten.
Gemäß CS3D sollen Unternehmen sowohl direkte als auch indirekte Lieferanten in Sachen Umweltschutz, Ethik, Menschenrecht und Arbeitsrecht kontrollieren. Einige Wirtschaftsvertreter sprechen von einem „Bürokratiemonster“.
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