Um Nachhaltigkeitsvergleiche von Firmen realisieren zu können, fordert die EU-Belege dafür, wie nachhaltig ein Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten ist. Damit soll nicht nur die Transparenz verbessert werden, sondern auch die Vergleichbarkeit, welche unter Umständen die Verringerung von Greenwashing und damit die Erhöhung von umweltfreundlichen Maßnahmen zur Folge hat.
Chancen durch die Verordnung
Vertrauen und Verständnis durch Transparenz – hierdurch kann potenziell ein tieferes Vertrauen zu Investor:innen, Kund:innen und Stakeholdern der gesamten Branche aufgebaut werden. Die Verordnung kann als Chance gesehen werden, um die nachhaltig etablierten Praktiken zu veröffentlichen und somit einen Vorteil gegenüber Konkurrenten zu schaffen. Beispielsweise sich den Titel als nachhaltiger Vorreiter zu ergattern oder falls das Unternehmen noch nicht so weit ist, dies als Innovationsanreiz für effizientere und nachhaltigere Prozesse zu sehen.
Bedenken der IHK
Durch die neue EU Verordnung erwartet die Industrie- und Handelskammer (IHK) allerding mehr bürokratischen Aufwand nächstes Jahr. Unternehmen sollten sich auf einen ernstzunehmenden Arbeitsaufwand einstellen. Lukas Thormann von der IHK Magdeburg beteuert, dass „zwei bis vier Personalstellen damit beschäftigt sein werden, diese Daten zusammenzustellen“. Besonders größere Firmen werden vor eine Herausforderung gestellt, denn auch die gesamten Lieferketten müssen miteinbezogen werden – dies könnte Unternehmen an ihre Grenzen bringen.
Der bürokratische Aufwand stellt speziell für kleine und mittelständige Unternehmen eine große Frage in den Raum: Ist dies wirklich eine positive Maßnahme, wenn die damit anfallenden Kosten dem tatsächlichen Nutzen gegenübergestellt werden? Dieser Nachhaltigkeitsvergleich soll für Transparenz sorgen und ein besseres Verständnis für die Öffentlichkeit als auch für die Investoren bieten. Thormann ist jedoch der Meinung, dass dies für Unternehmen kein Mehrwert sei, lediglich eine hohe Belastung darstelle.
Weitere Bedenken betreffen die tatsächliche Vergleichbarkeit. Inwiefern können die Zahlen der Unternehmen aus den verschiedenen Branchen fair gegenüberstellt werden? Werden den verschiedenen Lieferketten und dem damit eingeschränkten Handlungsspielraum Beachtung geschenkt?
Der gesellschaftliche Druck auf einzelne Unternehmen wird noch mehr steigen und stellt jeden Unternehmer vor eine neue Challenge.
Empfehlungen der IHK
Die IHK empfiehlt, dass Sie sich rechtzeitig darauf vorbereiten, da die Berichte für 2025 im darauffolgenden Jahr eingereicht werden müssen. Diese Vorbereitung sollte frühzeitige Ressourcenmobilisierung, den Aufbau eines Nachhaltigkeitsmanagements und spezialisierte Softwarelösungen enthalten. Zusätzlich könnten interne themennahe Kompetenzen durch Schulungen entwickelt bzw. gestärkt werden.
Zusammenfassend bringt die neue EU-Verordnung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Unternehmen mit sich. Größere Firmen müssen mit erhöhtem bürokratischem Aufwand rechnen, können jedoch Vertrauen und Wettbewerbsvorteile durch Transparenz gewinnen. Kleinere Unternehmen sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um sich auf diese Veränderungen einzustellen und die Potenziale für nachhaltige Innovationen zu nutzen um positiv im Nachhaltigkeitsvergleich auffallen zu können.